Fraktionsbericht Einwohnerratssitzung 16. Oktober
13. Oktober 2025 – Wo liegt die Schmerzgrenze?
Eine Gemeindeverwaltung erfüllt Dienstleistungen, die «hoheitliche» Aufgaben sind und von keiner anderen Stelle erfüllt werden. Die Gebühren müssen die Kosten decken, aber keinen Gewinn erwirtschaften. Der aktualisierte Rahmentarif, der jetzt vorliegt, legt fest, in welchem Rahmen sich die Kosten für einzelne Dienstleistungen bewegen. Wenn der Einwohnerrat den Rahmentarif genehmigt hat, legt der Gemeinderat die konkreten Tarife innerhalb dieses Rahmens fest. Die Mitte genehmigt einstimmig den aktualisierten Rahmentarif.
Die Mitte genehmigt auch einstimmig den Teilbereich Gewässerraum im Rahmen der Revision der Allgemeinen Nutzungsplanung ANUP. Der Gewässerraum sichert die Zone für allfällige Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen und bildet eine Pufferzone zum Schutz der angrenzenden Grundstücke vor Hochwasser und zum Schutz des Gewässers vor Verunreinigungen. Die Vorlage ermöglicht, die Gewässerräume grundeigentümerverbindlich festzulegen. Im Moment noch ausgenommen ist der Perimeter des Hochwasserschutzprojekts Dorfbach/Gottesgraben. Die Gewässerräume in diesem Bereich werden später koordiniert mit dem Wasserbauprojekt festgelegt.
Dem Kredit für die Ersatzanschaffung eines Höhenrettungsfahrzeugs würde Die Mitte gerne mit voller Überzeugung zustimmen, schliesslich geht es dabei um die Sicherheit der Bevölkerung. Der hohe Betrag von 700’00 Franken (die restlichen 300’000 Franken bezahlt die Aargauische Gebäudeversicherung) belastet aber das ohnehin angespannte Budget empfindlich, so dass eine Ablehnung des Kredits zur Diskussion steht. Die Mitte wird dem Kredit zustimmen. Jedoch zeigt dieses Beispiel, in welches Dilemma die fehlenden Einnahmen die Gemeinde bringen. Ohne Steuererhöhung werden Einsparungen nötig, die schmerzhaft sind oder sogar die Sicherheit gefährden.
Das Kreditbegehren von 1,9 Mio Franken für die Werkleitungs- und Oberbausanierung der Jurastrasse im Abschnitt Zentralstrasse weist Die Mitte zurück. Dieser Strassenabschnitt kann ohne negative Folgen bis auf Weiteres im Ist-Zustand bleiben. Wenn die hochinvestive Phase mit dem Bau des Oberstufenzentrums abgeschlossen ist, kann das Projekt wieder aus der Schublade gezogen werden.
